23.04.2010, 19 Uhr

Festveranstaltung zum 20 jährigen Gründungsjubiläum des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs e.V. im Martin-Luther-Gymnasium Eisenach

05.12.2008

Deutscher Preis für Denkmalschutz 2008 an Förderkreis verliehen

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Aktuelles  -  Tor zur Stadt

12.09.2010

„Tag des offenen Denkmals“

Verleihung der Hausplakette „Für vorbildliche Sanierung“

Vom 06.09.- 10.09.2010 Luthergymnasium Eisenach Veranstaltungen für Schüler unter dem Motto:

„Damit Vergangenheit Zukunft hat“ Die Bedeutung von Denkmalpflege und Denkmalschutz

Referentin: Ingrid Pfeiffer

02.10.2010

Exkursion nach Leipzig

Rundgang durch das Waldstraßenviertel mit Besichtigung historischer Ausmalungen in Leipziger Treppenhäusern

Führung: Dr. Ralf Eschenbrücher, Stadtbezirkskonservator, Leipzig

Genaue Angaben sind aus der Tagespresse zu erfahren.

23.11.2010, 19 Uhr

Reuter-Wagner-Museum, Eisenach

Vortrag: „Städtebauliche Konzepte in Weimar Stadterweiterungen des 19. und 20.Jhs.“

Referent: Dr. Rainer Müller, Thüringer Landesamt für Denkmalpflege, Erfurt

18.12.2010, 18:30 Uhr

Reuter-Wagner-Museum Eisenach

Vorweihnachtliches Beisammensein mit kultureller Umrahmung

 

 

 

Stellungnahme des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs e.V. vom 30.04.2009

Vorbemerkungen:

Wie bereits zum 1. Entwurf des B-Planes 6.1. angemerkt, entspricht die  vorliegende Planung nicht dem allgemeinen Ziel und dem wichtigsten Grundsatz der Bauleitplanung, §1 BauGB, wonach mit der Planung eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten ist, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringen soll.
Der Geltungsbereich ist so begrenzt gewählt, dass entscheidende Fragen zur städtebaulichen und architektonischen Einordnung, zur funktionellen Nutzung, Verkehrsführung und Grünordnung unbeantwortet bleiben.
Die in der Begründung genannte Bezugnahme auf das Fachgutachten der Planerwerkstatt ist in der vorliegenden Planfassung nicht erkennbar.

Folgende Hinweise und Bedenken werden erhoben:

1. Verkehr:

Durch den Verzicht auf das Planfeststellungsverfahren zur B 19 bestehen Chancen für die Entwicklung einer neuer zukunftsweisenden Verkehrsführung mit positiven Synergieeffekten für eine nachhaltige stadtstrukturelle Gesamtentwicklung.
Die Funktionalität des Teilbereiches B 6.1. hängt davon ab, wie gesamtstädtisch durch entsprechende Planungen auf diese Entscheidung der Verkehrsführung reagiert wird und die großräumige Umfahrung der B19 forciert wird.

Erarbeitung eines schlüssigen gesamtstädtischen Verkehrs- und Parkraumkonzeptes nach neuesten Untersuchungen und getroffenen Entscheidungen (Verlagerung Busbahnhof, Verlauf der B19).

Die verkehrliche Anbindung des Bauvorhabens muss in die Planung B 6.1.
integriert und dargestellt werden:
Anbindung der Waldhausstraße an das vorhandene Verkehrsnetz
Wie erfolgt die Verkehrsführung zur Erschließung des Baukomplexes und wie wird die zu erwartende Mehrbelastung in das vorhandene Verkehrsaufkommen integriert?
Klare Angaben zur Gestaltung der Bahnhofstraße erforderlich
Wie erfolgt die Erschließung des Einkaufszentrums und der Parkflächen, (Kennzeichnung Zu- und Abfahrten)?
Festsetzungen treffen, dass nur ein Teil (50%) der erforderlichen Stellplätze auf dem Dach realisiert werden darf.
Darstellung der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, insbesondere der Fußgängerbereiche.

2. Städtebau

Die Gestaltung und Nutzung öffentlicher Räume muss durch die Bauleitplanung gesichert werden. Deshalb sind die angrenzenden öffentlichen Bereiche (Bahnhofstraße, Bahnhofplatz, Nikolaiplatz) in die Planung zu integrieren und funktionell zu bestimmen, insbesondere die Fußwegeverbindungen (Bus-)Bahnhof-Bahnhofstraße-Innenstadt-Stadtpark.
Bei der umgebenden Bebauung sind Denkmale und geschützte Ensemble zu kennzeichnen.
Die Bahnhofstraße zerfällt in zwei gestalterisch und funktionell ungleiche Bereiche, die eine Erlebbarkeit des Straßenraumes unwiederbringlich zerstören.
Durch Baulinien und –grenzen sind differenzierte städtebauliche Einheiten zu schaffen, die sich funktionell und gestalterisch flexibel zeigen.

Die Bauhöhen, Baufluchten und Baugrenzen sind an das Werkstattergebnis anzupassen:
Reduzierung der Baumassen -     die maximale Bauhöhe von ca. 17m erstreckte sich nur von Einmündung Müllerstraße bis Bahnhofsplatz in einer Gebäudetiefe bis max. 12 m. Die übrigen Baufelder sind auf max. 12,5m Bauhöhe zu  beschränken.
Die Ausweisung als Kerngebiet  (MK) sollte ersetzt werden durch Mischgebiet (MI), die Grundflächenzahl sollte maximal 0,8 betragen, die geschlossene Bauweise nur entlang der Bahnhofstraße gelten.
Baulinie und Baugrenze sind an der Ostseite jeweils um ca. 8 m zurückzunehmen.
Die Baugrenze an der Südseite darf nicht willkürlichen Bögen folgen, sondern folgt parallel der Linie zur Bahnhofstraße, daraus ergibt sich auch eine Reduzierung der Gesamttiefe des Baufeldes in Nord-Südrichtung
sowie ein erwünschter Abstand zur bestehenden Bebauung Waldhausstraße
Neben der Waldhausstraße muss ausreichend Platz für Rampen zur Erschließung parallel zum Baukörper verbleiben und für eine Doppelreihe Baumpflanzung, eine Spindel wird als zu flächenintensiv und gestalterisch abgelehnt

3. Funktion

Die geplante Nutzung des Areals als Einkaufszentrums in der dargestellten Größenordnung wird in Frage gestellt, da nach bisherigen Erkenntnissen dadurch keine Belebung der Innenstadt erfolgen kann.
Nach wie vor liegt kein Nachweis vor, wie sich die vorgesehene Nutzung und Größenordnung in die Gesamtentwicklung der Stadt einfügen. (auch eine Forderung des Landesverwaltungsamtes zum 1. Entwurf B 6.1. und ein Hinweis der Planerwerkstatt).
Es wird eine aktuelle Studie durch unabhängige Fachkräfte gefordert, die die Verträglichkeit der vorgesehenen Nutzungen mit der Innenstadt untersucht bzw. ein alternatives Stadtmarketing.

Sollte an der Nutzung festgehalten werden, sind die  Fachmärkte durch Einzelgeschäfte mit Zugängen zur Bahnhofstraße zu ergänzen.
Die Ablehnung einer nach innen orientierten Shopping-mall sollte zur Bedingung erhoben werden, die Bahnhofstraße soll ein erlebbarer attraktiver Straßenraum werden.
Der Bahnhofsplatz ist mit einzubeziehen, der Standort für einen Bürgersaal ist festzuhalten. Der Platz ist für Fußgänger zu kennzeichnen.

4. Gestaltung:
   
Das Areal ist in einzelne Baufelder zu gliedern, so dass Baukörper entstehen, die flexibel nutzbar sind.
Die Geschosshöhen sind – insbesondere für die Obergeschosse auf eine flexible und effektive Nutzung auszulegen (5 m Geschosshöhe nur für das Erdgeschoss).
Die geforderte einheitliche Gestaltung darf sich nur auf die Wahl der Materialien beziehen, die umlaufenden 400 bis 500 m Fassadenlänge sollten deutlich differenziert werden (entsprechend einzeln nutzbarer Baukörper).
Das Dach ist wie eine zu gestaltende Fassade zu betrachten (belichtete Innenhöfe, Dachbegrünung)
Die Gestaltungsanforderungen müssen ein angemessenes Reagieren auf die denkmalgeschützten Einzelgebäude und Ensemble enthalten:  Materialien stark eingrenzen (mineralische Baustoffe und Anstriche, Glas), Flächendifferenzierung.

5. Grünordnung:

Verbindung und Beziehung zum Stadtpark sind im Plan festzulegen.
Bäume und  Erholungsflächen (Bahnhofstraße, Bahnhofplatz, Nikolaiplatz, Waldhausstraße) sind darzustellen, eine Fassadenbegrünung der Südseite ist nicht ausreichend.
Der gerodete Hang (z.T. ehemals geplante Straßenfläche) ist bis zur Dr. Moritz-Mitzenheim-Straße als Erweiterung des Stadtparks zu gestalten, Fußwegeführung inbegriffen. Baufelder sind in diesem Bereich nicht vorzusehen (siehe B 6)!
Der Umweltbericht ist oberflächlich und muss nachgearbeitet werden. Die Aussage, dass keine Bäume und Sträucher vorhanden waren ist falsch, zum Teil gibt es sogar noch Bäume entlang der Bahnhofstraße, auf dem ehemaligen Parkplatz gab es Bäume, der Hang war eine verwilderte Gartenfläche analog östlich benachbarter Grundstücke. Die ausgewiesenen Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ausreichend und zu allgemein.



Tor zur Stadt – kurze Chronologie

 

In den 90er Jahren des 20.Jhs. Beschluss des Eisenacher Stadtrates zur Erstellung der Bauleitplanung für gesamte Bahnhofsviertel.  
1994 städtebaulicher Wettbewerb für das Gebiet zwischen Bahnhof und Nikolaitor, Beginn eines Bebauungsplanes auf der Grundlage des 1. Preisträgers.
2005: Die Firma Heinrich Becker GmbH aus Bottrop erhielt den Auftrag zur Dekontaminierung des Geländes, die Grundstücke wurden der Firma Becker für
1 € übereignet.
Erste Planungen für ein Einkaufszentrum an dieser Stelle werden bekannt, erster Unmut gegen dieses Vorhaben regt sich.
2006 Planfeststellungsverfahren zur B 19
Die Fa. Becker erstellt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages und  im Auftrag der Stadt einen Teilbebauungsplan „Tor zur Stadt“ für das geplante Fachmarktzentrum, zunehmende Proteste durch Förderkreis und engagierte Bürger erzielen, dass
Anfang 2007 die Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“ einberufen wird,  ein Wahlversprechen des Stadtparlamentes.
Arbeit und Empfehlungen der Arbeitsgruppe und hinzugezogener Fachexperten werden ignoriert, ein neuer Teilbebauungsplan B 6.1. kommt Ende 2007 zur Auslegung.
Die Bedenken und Anregungen der  Arbeitsgruppe, des Förderkreises und zahlreicher anderer Bürger finden in der Abwägung keine Beachtung.
Im April 2008 kann in letzter Minute eine durch Bürgerengagement organisierte Podiumsdiskussion den Beschluss des Bebauungsplanes B 6.1. verhindern.
Die erneuten Bemühungen der Arbeitsgruppe und des Förderkreises finden bis auf die Verlegung des Busbahnhofes kein Gehör.
Dezember 2009: Die AG regt eine  Planerwerkstatt an, besetzt mit unabhängigen Experten im Beisein der Fa. Becker.
Dieses Gutachterverfahren findet am 9./10. März statt. Das vermittelnde Ergebnis soll Grundlage für die weitere Arbeit sein.
Das Planfeststellungsverfahren zur B 19 wird abgesetzt.
Im gleichen Monat wird ein 2. Entwurf zum B 6.1. erstellt, den die Mitglieder des Bauausschusses zur Auslegung freigeben, obwohl sich niemand mit dem Inhalt vertraut machen konnte. Der Leiter der Arbeitsgruppe stimmt dieser zweifelhaften Vorgehensweise zu. Die Parlamentarier folgen den Empfehlungen.
Die Auslegung des  B-Planes 6.1. erfolgt vom 15. April bis 18. Mai 2009.

Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e.V.
Lutherstraße 28
99817 Eisenach

Tel.: (0 36 91) 21 23 21

oder

Tel.: (0 36 91) 7 51 77

E-Mail: info@fzee.de

 

Bankverbindung:
Wartburg-Sparkasse Eisenach
BLZ: 840 550 50
Kto.-Nr.: 393 49