23.04.2010, 19 Uhr

Festveranstaltung zum 20 jährigen Gründungsjubiläum des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs e.V. im Martin-Luther-Gymnasium Eisenach

05.12.2008

Deutscher Preis für Denkmalschutz 2008 an Förderkreis verliehen

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Aktuelles  -  Flächennutzungsplan

12.09.2010

„Tag des offenen Denkmals“

Verleihung der Hausplakette „Für vorbildliche Sanierung“

Vom 06.09.- 10.09.2010 Luthergymnasium Eisenach Veranstaltungen für Schüler unter dem Motto:

„Damit Vergangenheit Zukunft hat“ Die Bedeutung von Denkmalpflege und Denkmalschutz

Referentin: Ingrid Pfeiffer

02.10.2010

Exkursion nach Leipzig

Rundgang durch das Waldstraßenviertel mit Besichtigung historischer Ausmalungen in Leipziger Treppenhäusern

Führung: Dr. Ralf Eschenbrücher, Stadtbezirkskonservator, Leipzig

Genaue Angaben sind aus der Tagespresse zu erfahren.

23.11.2010, 19 Uhr

Reuter-Wagner-Museum, Eisenach

Vortrag: „Städtebauliche Konzepte in Weimar Stadterweiterungen des 19. und 20.Jhs.“

Referent: Dr. Rainer Müller, Thüringer Landesamt für Denkmalpflege, Erfurt

18.12.2010, 18:30 Uhr

Reuter-Wagner-Museum Eisenach

Vorweihnachtliches Beisammensein mit kultureller Umrahmung

 

 

 

Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach Entwurf Bedenken und Anregungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Stellungnahme

Vorbemerkungen:
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan soll neben den Bebauungsplänen als wichtigstes gesetzliches Instrument die Grundlagen und Ziele für die geordnete bauliche Entwicklung im gesamten Stadtgebiet vorgeben (§ 1 Abs. 1 BauGB).
Die vorliegende FNP zeigt nicht auf wie die Stadt Eisenach zukünftig eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten möchte. (Die Begründung ist in mehreren Punkten unvollständig.)

Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die im Falle Eisenachs vorliegenden
Stadtentwicklungskonzepte den aktuellen Entwicklungen folgend kritisch zu hinterfragen und diese mit den entsprechenden Konsequenzen  räumlich und
sachlich zusammenhängend für das gesamte Stadtgebiet darzustellen.

Die in der Begründung begonnene Darstellung der Ziele der Stadtentwicklung muss fortgeführt werden. Die Absicht, die räumliche und nutzungsstrukturelle Fragmentierung der Stadt dem Gedanken „Eisenach verbindet“ folgend in eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu wandeln, muss sich auch im Plan verwirklichen!

Der Plan sollte aufzeigen:
Welches Stadtentwicklungsziel verfolgt Eisenach? Welches Leitbild wird zu Grunde gelegt?

Wie reagiert die Stadt auf die demographische Entwicklung?
Wo sind Stadtumbauflächen? Welche Ziele sind damit verbunden?
Welche Rückbau-/ Ausgleichsflächen sind vorgesehen neben Entwicklungsflächen für verschiedene Funktionen, die zu Lasten des Naturhaushaltes gehen?
Welche Verbindungen (Übereinstimmungen/Widersprüche) gibt es zum Landschaftsplan der Stadt?
Wie und wo soll Wohnen in der Innenstadt gestärkt werden?

Flächennutzung:
Die Zweckmäßigkeit der ausgewiesenen Wohnbau-Erweiterungsflächen wird in Frage gestellt:
Gegenwärtig werden alle laufenden Dorfentwicklungsplanungen überprüft, ausgewiesene Neubauflächen ganz bzw. auf ein nachzuweisendes Minimum reduziert. Die Gemeinden sind angehalten, Lösungen für die Stabilisierung der Ortskerne zu entwickeln, denen andernfalls ein dramatischer Verfall prophezeit wird. Das heißt, die ausgewiesenen Neubauflächen (auch bereits bestehende und noch nicht voll bebaute) in den Ortsteilen sind zurückzufahren, Alternativlösungen im bestehenden Dorfgebiet zu suchen, Neubauten außerhalb sollten nur noch in begründeten Ausnahmefällen realisiert werden.

Gleiche Maßnahmen gelten für die Ausweisung von Neubauwohnflächen in den Peripherien des Stadtgebietes.
Beispiele:

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die sich als Fehlentscheidung erwiesene Entwicklung  des  Wohngebietes an der Karlskuppe noch erweitert werden soll (B2.1), ein Rückbau wäre zu empfehlen!
Die Wohnflächenausweisungen an der Kasseler Straße (F 2), die Gebiete F1, B 11 und B 44 können stadtstrukturell nicht befürwortet werden. Hier werden wertvolle Naturräume in Anspruch genommen, während in innerstädtischen, bereits bestehenden Wohn-/Mischgebieten die  Flächen eine Revitalisierung benötigen.

Das zentrumsnahe Gebiet zwischen Wiesenstraße – Hörsel – Naumannstraße sollte als Wohn-/ Mischgebiet entwickelt werden, für das Gewerbe stehen genügend Flächen in bereits bestehenden und nicht (mehr) vollständig genutzten  Gewerbegebieten zur Verfügung.
Bevor ein WG wie (B 11) neu erschlossen werden muss und damit wertvolle Biotopstrukturen vernichtet werden, sollte geprüft werden, ob nicht das Gewerbegebiet Siebenbornstraße sinnvoller als WG zu entwickeln wäre, weiter westlich davon soll ohnehin mit WG (B7) eine Fläche innerhalb der Wohnbebauung geschlossen werden, die Nutzung der Solarenergieanlagen ließe sich einbinden.
Für das gesamte innerstädtische Misch-/Wohngebiet entlang der Hörsel von Amrastraße bis Schlachthofstraße sollte eine städtebauliche Neuordnung im Sinne einer Revitalisierung erfolgen.
Das WG Eisenach Nord: hier wird besonders deutlich, dass ein städtebauliches Konzept fehlt, der Rückbau erscheint nicht geplant, alternative Konzepte, die die Nutzung vorhandener technischer und sozialer Infrastruktur garantieren, sind nicht erkennbar.
Was ist das Verbindende zwischen WG Eisenach Nord und WG E.- Thälmannstraße? Verschiedene soziale Einrichtungen, Grünflächen - ist das Gewerbegebiet dazwischen richtig? Warum nicht hier die Verbindung Sport- und Naherholung, (Sonnen-)Energienutzung?

Innenstadt: in der Begründung steht noch aus, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Kernstadt langfristig zu vitalisieren.

Das Mischgebiet B 6.1. (hier versehentlich mit B 11 benannt) bedarf einer besonderen Bewertung, siehe Stellungnahme zu B 6.1 (2).
Warum ist der B-Plan B 6 nicht benannt? Entschieden wird die Ausweisung eines Mischgebietes an der M. Mitzenheimstraße abgelehnt! Das altersgerechte Wohnheim als Einzelgebäude hat Bestandsschutz, eine Ausweisung als Mischgebiet ist weder erforderlich noch wünschenswert, diese Misch-Fläche ist dem Stadtpark zuzuordnen (andernfalls fördert man die Fragmentierung).

Umweltbericht:
   
Vermisst werden Aussagen zu Pflege und Erhalt der Landschafts-, Naturschutz- und Naherholungsgebiete wie
Helltal
Mariental
Johannistal –Hohe Sonne
Karthäuser Höhe, Panorama Weg – Burschenschaftsdenkmal –
Stadtpark
Roesisches Hölzchen  etc., die neben den Kulturstätten den Wert der Stadt bestimmen.

Vermisst werden zur Ausweisung der Neubauflächen und der Benennung des (Natur-)Bestandes die Ausgleichsmaßnahmen.

Gewünschte Ergänzungen im FNP:

Kennzeichnung der Flächendenkmale sowie der „Blauen Linie“
Kennzeichnung der Rad- und Wanderwege mit überregionaler Bedeutung

Zusammenfassung:

Neben der Darstellung des Bestandes werden mehr zukunftsweisende Entscheidungen erwartet, die auf die demographische und wirtschaftliche Entwicklung reagieren, siehe Tabelle 3 zur Bevölkerungsentwicklung sowie landesweite regionale Untersuchungen und Empfehlungen!

Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e.V.
Lutherstraße 28
99817 Eisenach

Tel.: (0 36 91) 21 23 21

oder

Tel.: (0 36 91) 7 51 77

E-Mail: info@fzee.de

 

Bankverbindung:
Wartburg-Sparkasse Eisenach
BLZ: 840 550 50
Kto.-Nr.: 393 49